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Kosten auf einen Blick

Wie errechne ich die Kosten für die verschiedenen Angebote?

In den folgenden Tabellen können Sie die Kosten für eine vollstationäre Pflege, für eine Kurzzeitpflege und für eine Tagespflege schnell und einfach ermitteln. Dazu wählen Sie bitte im jeweiligen Angebot mit dem roten Pfeil Ihren gewünschten Standort aus. Ebenfalls über den roten Pfeil wählen Sie bitte den Pflegegrad. Der Eigenanteil ergibt sich automatisch am Ende der Tabelle in der roten Zeile.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Die Ansprechpartner der jeweiligen Standorte finden Sie in der rechten Spalte.

Hinweis Vollstationäre Pflege

Der Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten ergibt sich
mit der individuellen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung wie folgt:

ab Einzug 5%
ab dem 13. Monat: 25%
ab dem 25. Monat: 45%
ab dem 37. Monat: 70%

Kostenrechner Vollstationäre Pflege

Ergebnis:

Stand 1.2.2024

Kostenrechner Kurzzeitpflege

Ergebnis:

Stand 1.2.2024

Kostenrechner Tagespflege

Ergebnis:

Stand 1.2.2024

Kostenrechner Verhinderungspflege

Ergebnis:

Stand 1.2.2024

Kosten /­ Gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kinder

Die Kosten der stationären Mutter/­Vater-Kind Einrichtung Marie-Calm-Haus werden von dem jeweils zuständigem Jugendamt nach §19 bewilligt.

Kosten /­ Wohngemeinschaft für dementiell erkrankte Menschen in Erzhausen

Miete:
Zimmer ohne Nebenraum

18,44 qm + 24,17 qm (1 1/­10 der Gemeinschaftsfläche) = 42,61 qm
42,16 qm x 7,80 Euro netto/­qm = 332,36 Euro
332,36 Euro + 250 Euro (Betriebskostenvorauszahlung) = 582,36 Euro

Zimmer mit Nebenraum
18,44 qm + 24,17 qm (1 1/­10 der Gemeinschaftsfläche) + 5 qm = 47,61 qm
47,61 qm x 7,80 Euro netto/­qm = 371,36 Euro
371,36 Euro + 250 Euro (Betriebskostenvorauszahlung) = 621,36 Euro

Betreuungskosten: 2.750,00 Euro /­ Monat

Haushaltsgeld: 266,00 Euro /­ Monat

Zimmerreinigung optional: 42,60 Euro /­ Monat

Wohngruppenzuschlag: Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag, in Höhe von 214,00 Euro pro Monat, zu beantragen.

Pflegeleistungen: Leistungen die der Erbringung von Pflege oder dem Management von Medikamenten dienen, werden von Ihnen mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl vertraglich vereinbart und mit der Pflegekasse/­Krankenkasse abgerechnet.

Anmerkungen

Vollstationäre Pflege
Die vorliegende beispielhafte Berechnung basiert auf durchschnittlichen 30,42 Tagen pro Monat.

Tagespflege
Die Berechnung ist beispielhaft und wurde auf der Basis von 4,17 Wochen pro Monat erstellt. Abweichungen bei späteren Rechnungsstellungen werden durch die Anzahl der tatsächlichen Wochen des jeweiligen Monats entstehen.

Zur Reduzierung des Eigenanteils können bei Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß §45 SGB XI weitere 125,00 Euro je Monat in Anspruch genommen werden.

Kosten /­ Wohngemeinschaft für dementiell erkrankte Menschen in Flörsheim

Die Kosten setzen sich zusammen aus (Preise je Monat):

Miete: 7,85 €/­qm
Verpflegung und Haushaltskosten: 266,- €
Betreuungsleistungen: 2.390 €
Reinigung der Zimmer: 40,- € /­ pro Monat optional

Diese Kosten werden von den Mietern selbst getragen. Unter Umständen kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit gem. § 15 SGB XI vorliegt ist, kann bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragt werden.

Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 1 bis 5), die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben einen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € monatlich.
Voraussetzung ist, dass sie entweder ambulante Sachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag und/­oder den Entlastungsbetrag (Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1) beziehen.

Kosten /­ Hilfen zur Erziehung

Finanzielle Hilfen zur Erziehung werden beim Jugendamt der Stadt Kassel beantragt. In einem Hilfeplangespräch (federführend ist hier das Jugendamt) werden die Ziele festgelegt. Die Finanzierung der Unterstützung für die Familien erfolgt durch am­bulante Einzelbetreuung entsprechend den Leistungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) nach § 27 i.V. m. § 30.

Kosten /­ Betreutes Wohnen

Die Leistungen für die Unterstützung im Betreuten Wohnen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX, §§ 113ff übernommen. Hierfür wird ein Antrag (federführend ist die GSE) an den Landeswohlfahrtsverband Hessen gestellt, der unter Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen die Fachleistungsstunden entsprechend dem Bedarf zusichert.
 
 

Bei Rückfragen

Standort Bad Emstal

Neeke Chau
Sozialdienst
Telefon 05624 998-651
per E-Mail

Standort Baunatal-Guntershausen

Christian Beyer
Einrichtungsleitung
Telefon 05665 /­ 4061 141
per E-Mail

Standort Flörsheim-Weilbach

Michaela Wagner
Koordinatorin
Telefon 06145 54607-44
per Mail

Standort Karben

Mona Raab
Sozialdienst
Telefon 06039 9374-15
per E-Mail
Birgit Moxter
Sozialdienst
Telefon 06039 9374-15
per E-Mail

Standort Lohfelden

Doris Pingel
Sozialdienst
Telefon 0561 51189-215
per E-Mail
Ingo Reuter
Sozialdienst
Telefon 0561 51189-215
per E-Mail
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