Wie errechne ich die Kosten für die verschiedenen Angebote?
In den folgenden Tabellen können Sie die Kosten für eine vollstationäre Pflege, für eine Kurzzeitpflege und für eine Tagespflege schnell und einfach ermitteln. Dazu wählen Sie bitte im jeweiligen Angebot mit dem roten Pfeil Ihren gewünschten Standort aus. Ebenfalls über den roten Pfeil wählen Sie bitte den Pflegegrad. Der Eigenanteil ergibt sich automatisch am Ende der Tabelle in der roten Zeile.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Die Ansprechpartner der jeweiligen Standorte finden Sie in der rechten Spalte.
Hinweis Vollstationäre Pflege
Der Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten ergibt sich mit der individuellen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung wie folgt:
ab Einzug 5% ab dem 13. Monat: 25% ab dem 25. Monat: 45% ab dem 37. Monat: 70%
Kostenrechner Vollstationäre Pflege
Stand (01.08.2023)
Kostenrechner Kurzzeitpflege
Stand (01.08.2023)
Kostenrechner Tagespflege
Stand (1.2.2023) Lohfelden, Bad Emstal, Karben (August 2023)
Kostenrechner Verhinderungspflege
Stand (01.08.2023)
Anmerkungen
Vollstationäre Pflege Die vorliegende beispielhafte Berechnung basiert auf durchschnittlichen 30,42 Tagen pro Monat. * In dem Betrag Zuzahlung Pflegekasse wurde der aktuelle Leistungszuschlag Pflegeversicherung bereits berücksichtigt (Stand 1.1.2022)
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege * Im Betrag Pflegebedingter Auwand ist die ABUZ Ausbildungsumlage bereits enthalten.
Tagespflege Die Berechnung ist beispielhaft und wurde auf der Basis von 4,17 Wochen pro Monat erstellt. Abweichungen bei späteren Rechnungsstellungen werden durch die Anzahl der tatsächlichen Wochen des jeweiligen Monats entstehen. * In dem Betrag Pflegebedingter Auwand ist die ABUZ Ausbildungsumlage bereits enthalten.
Zur Reduzierung des Eigenanteils können bei Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß §45 SGB XI weitere 125,00 Euro je Monat in Anspruch genommen werden.
Kosten / Gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kinder
Die Kosten der stationären Mutter/Vater-Kind Einrichtung Marie-Calm-Haus werden von dem jeweils zuständigem Jugendamt nach §19 bewilligt.
Kosten / Wohngemeinschaft für dementiell erkrankte Menschen in Erzhausen
Miete: Zimmer ohne Nebenraum
18,44 qm + 24,17 qm (1 1/10 der Gemeinschaftsfläche) = 42,61 qm 42,16 qm x 7,80 Euro netto/qm = 332,36 Euro 332,36 Euro + 250 Euro (Betriebskostenvorauszahlung) = 582,36 Euro
Zimmer mit Nebenraum 18,44 qm + 24,17 qm (1 1/10 der Gemeinschaftsfläche) + 5 qm = 47,61 qm 47,61 qm x 7,80 Euro netto/qm = 371,36 Euro 371,36 Euro + 250 Euro (Betriebskostenvorauszahlung) = 621,36 Euro
Betreuungskosten: 2.750,00 Euro / Monat
Haushaltsgeld: 266,00 Euro / Monat
Zimmerreinigung optional: 42,60 Euro / Monat
Wohngruppenzuschlag: Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag, in Höhe von 214,00 Euro pro Monat, zu beantragen.
Pflegeleistungen: Leistungen die der Erbringung von Pflege oder dem Management von Medikamenten dienen, werden von Ihnen mit einem ambulanten Dienst Ihrer Wahl vertraglich vereinbart und mit der Pflegekasse/Krankenkasse abgerechnet.
Kosten / Wohngemeinschaft für dementiell erkrankte Menschen in Flörsheim
Die Kosten setzen sich zusammen aus (Preise je Monat):
Miete: 7,85 €/qm Verpflegung und Haushaltskosten: 266,- € Betreuungsleistungen: 2.390 € Reinigung der Zimmer: 40,- € / pro Monat optional
Diese Kosten werden von den Mietern selbst getragen. Unter Umständen kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit gem. § 15 SGB XI vorliegt ist, kann bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragt werden.
Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 1 bis 5), die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben einen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € monatlich. Voraussetzung ist, dass sie entweder ambulante Sachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag und/oder den Entlastungsbetrag (Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1) beziehen.
Kosten / Hilfen zur Erziehung
Finanzielle Hilfen zur Erziehung werden beim Jugendamt der Stadt Kassel beantragt. In einem Hilfeplangespräch (federführend ist hier das Jugendamt) werden die Ziele festgelegt. Die Finanzierung der Unterstützung für die Familien erfolgt durch ambulante Einzelbetreuung entsprechend den Leistungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) nach § 27 i.V. m. § 30.
Kosten / Betreutes Wohnen
Die Leistungen für die Unterstützung im Betreuten Wohnen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX, §§ 113ff übernommen. Hierfür wird ein Antrag (federführend ist die GSE) an den Landeswohlfahrtsverband Hessen gestellt, der unter Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen die Fachleistungsstunden entsprechend dem Bedarf zusichert.
Bei Rückfragen
Standort Bad Emstal
Neeke Chau Sozialdienst Telefon 05624 998-651 per E-Mail
Standort Baunatal-Guntershausen
Christian Beyer Einrichtungsleitung Telefon 05665 / 4061 141 per E-Mail
Standort Flörsheim-Weilbach
Michaela Wagner Koordinatorin Telefon 06145 54607-44 per Mail
Standort Karben
Elena Kalinowska Sozialdienst Telefon 06039 9374-15 per E-Mail
Standort Lohfelden
Doris Pingel Sozialdienst Telefon 0561 51189-215 per E-Mail
Ingo Reuter Sozialdienst Telefon 0561 51189-215 per E-Mail
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